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Es ist unerwünscht, Kontrafunk zu hören


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    Es herrscht Vertragsfreiheit in der Schweiz. Ein Wirt kann dem Gast die Bewirtung verweigern. Ein Laden kann dem Kunden mitteilen, dass er unerwünscht sei. Normalerweise gibt es einen Grund dafür.

    Auch Banken können Kundenbeziehungen kündigen. Auch dafür sollte es einen Grund geben.

    Nun gibt es im Fall der völlig legalen, im Handelsregister eingetragenen, nicht vorbestraften, gut beleumdeten AG, die hinter dem Internetradio Kontrafunk steht, eine Welle von Rausschmissen – ohne Begründung.

    Den Reigen eröffnete die Liechtensteiner Bank Linth. Sie teilte der Kontrafunk AG per Einschreiben mit, die Bank habe das Recht, “einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit zu kündigen“.

    „Von diesem Recht machen wir hiermit Gebrauch und kündigen die oben genannte Geschäftsbeziehung per 8. August 2022. Die Hintergründe für diesen Entscheid liegen in geschäftspolitischen Überlegungen.”

    “Für die Zukunft alles Gute” (Hypi; IP)

    Auf die Anfrage, welche Hintergründe es genau seien, schweigt die Bank verkniffen.

    Das kann daran liegen, dass in der Anfrage der billige Ausweg, dass die Bank nicht zu einzelnen Kundenbeziehungen etwas sagen könne, verbaut war.

    Wir fragten nämlich ganz allgemein, welche “geschäftspolitischen Überlegungen” denn im Prinzip zu einer Kündigung führen könnten.

    Die nächste in der Reihe war dann die Hypothekarbank Lenzburg (“Unsere Devise: Der Mensch steht im Zentrum, unterstützt durch digitale Technologien.”)

    Ganz ohne digitale Technologien schickte die Bank einen Brief: “Wir informieren Sie darüber, dass wir die Kundenbeziehung mit Ihnen gestützt auf unsere AGB’s Punkt 17, per sofort auflösen.“

    Aber der Mensch steht bei dieser Bank leider nicht im Zentrum, denn auch sie mochte eine Anfrage nicht beantworten, warum denn hier im Speziellen oder besser im ganz Allgemeinen eine Kundenbeziehung per sofort aufgelöst werde.

    Aber immerhin liess sich die Hypo Lenzburg mit dieser Leerformel vernehmen:

    “Gerne teilen wir Ihnen jedoch mit, dass je nach gewähltem Produkt Einschränkungen bestehen können.“

    „(…) Darüber hinaus versichern wir Ihnen, dass wir als Bank sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften einhalten.“

    Schön zu wissen, nur waren das nicht die Fragen.

    “Jederzeit zu kündigen” (Bank Linth; IP)

    Geradezu effizient verhält sich dagegen die UBS. Bei ihr wurde der Versuch, dann halt bei der grössten Schweizer Bank ein ganz normales Konto einer ganz normalen Firma zu eröffnen, nach lediglich sechs Stunden von der Compliance beantwortet: abgelehnt.

    Es ist nun so, dass weder die Kontrafunk AG, noch ihr Geschäftsführer, noch ihre Mitarbeiter in irgend einer Form Sanktionen unterliegen. Oder sich Verstössen gegen das Straf- oder Zivilrecht schuldig gemacht hätten.

    Silberne Löffel wurden auch nicht geklaut. Keiner der Beteiligten hat Krätze, niemand ist, soweit sich das beurteilen lässt, Covid 19 positiv.

    Obwohl die beiden letzten Umstände ja kein Grund sein dürften, ein Bankkonto zu kündigen oder gleich zu verweigern. Auch die Bank Linth hat eine geschleckte Selbstdarstellung.

    „Unser Versprechen: Einfach. Mehr. Wert.” Dann kommt der übliche Banker-Bullshit: “Offenheit, Transparenz und modernen Gestaltung unsere Werte (…).“

    Könnte es denn sein, dass ein vor Fehlern und unbelegten Behauptungen strotzender Artikel in einem Sonntagsblatt – und einem Nachahmer-Artikel in einer grossen Tageszeitung – die Banken so verschreckt hätte, dass sie einen unbescholtenen Kunden einfach rausschmeissen; respektive erst gar nicht reinlassen?

    Aber das wäre ja dann ein völlig unseriöses Befolgen, was in den für ihre Genauigkeit und Zuverlässigkeit bekannten Blättern kolportiert wurde.

    Ist das der neue Stil einstmals Werten verpflichteter Schweizer Banken? Wird ein Unternehmen öffentlich angeschwärzt, ziehen die Banken ohne eigene Überprüfung des Wahrheitsgehalts gleich die Reissleine?

    Ist man als Kunde also nicht mehr vor einem Rausschmiss sicher, wenn man sich zwar nichts zuschulden kommen lässt, aber irgend jemand irgendwelche unbelegten Behauptungen in die Öffentlichkeit trägt?

    Ausserdem: Selbst wenn das Unternehmen Kontrafunk in irgendeiner Form eine “Nähe” zur AfD hätte – das ist immer noch eine legale und im deutschen Bundestag vertretene Partei.

    Diese “Nähe” wurde übrigens in der Sonntagspresse vermutet, weil einer der Exponenten der AfD den Sendebeginn von Kontrafunk gelobt hatte.

    Könnte es dann in der Schweiz in einem nächsten Schritt passieren, dass ein Lob des  Gottseibeiuns Christoph Blocher zu ernsthaften Nachteilen für den Gelobten führte?

    Was ist aus den einstmals angesehenen, zuverlässigen, korrekten Schweizer Banken nur geworden?

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    Author: Madison Mcguire

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